Die ersten Bände mit Entscheidungen des Wismarer Tribunals online
In den letzten Wochen konnten wir die ersten Aktenbände mit den Relationen der Assessoren des Hohen königlichen Tribunals zu Wismar – des Oberapellationsgerichts der deutschen Territorien der Krone Schwedens – zur Verfügung stellen. Als Assessoren wurden die Richter am Tribunal bezeichnet. Seit dem Großen Nordischen Krieg gab es anstelle von früher acht nur noch vier von ihnen. Der Vizepräsident teilte ihnen die Fälle zu, zu denen sie sich eine juristische Meinung bilden sollten. Wie am Reichskammergericht wurden zu jedem Fall Referenten und Koreferenten bestimmt, die ihre Meinung schriftlich ausformulierten und mit ihren Kollegen diskutierten. Stimmten die Voten der beiden Richter überein und wurden sie vom Vizepräsidenten bestätigt, der alle Relationen überprüfen musste, wurde in der Gerichtssitzung nur noch formal der Konsens der verbliebenen Kollegen eingeholt. Lag der Fall komplizierter, äußerten alle Assessoren ihre Meinung zum Urteil. Diese Urteilsbegründungen sind in der Sammlung der sogenannten „Relationes“ niedergelegt.
Diese Relationen sind für die Rechtsgeschichte eine erstrangige Quelle, da sie zunächst in einer Erzählung den Hergang des Konflikts referieren, um dann ein Urteil vorzuschlagen. Wir können hier sowohl die Rechtsgrundlagen in den Begründungen als auch den Alltag der Menschen in den Erzählungen nachvollziehen.
Die Texterkennung wurde mit einem Modell realisiert, das auf die Handschriften von neun verschiedenen Richtern des königlichen Tribunals trainiert wurde. Das Trainingsset umfasste 600.000 Wörter. Entsprechend gut ist die Accuracy-Rate der Handschriftentexterkennung, die in diesem Fall bei etwa 99% liegt.
Die Ergebnisse können hier betrachtet werden. Wie man in unseren Dokumenten navigiert und wie die Volltextsuche funktioniert, ist hier erklärt.
Wer waren die
Richter?
In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts fand ein gewisser
Generationswechsel unter den Richtern statt. Am Ende der 1750er / zu Beginn der
1760er Jahre wurde Recht Tribunal gesprochen durch: Hermann Heinrich von Engelbrecht
(1709-1760), seit 1745 als Assessor, seit 1750 als Vizepräsident, Bogislaw
Friedrich Liebeherr (1695-1761), seit 1736 als Assessor, Anton Christoph
Gröning (1695-1773). seit 1749 als Assessor, Christoph Erhard von Corswanten
(um 1708-1777), seit 1751 Assessor, seit 1761 Vizepräsident, Carl Hinrich
Möller (1709-1759), seit 1751 als Assessor, Joachim Friedrich Stemwede (um
1720-1787), seit 1760 als Assessor, Johann Franz von Boltenstern (1700-1763),
seit 1762 als Assessor, Johann Gustrav Friedrich von Engelbrechten
(1733-1806), zwischen 1762 und 1775 als Assessor und Augustin von Balthasar
(1701-1786), seit 1763 als Assessor, seit 1778 als Vizepräsident.